Scientific Disciplines and Anthroposophy
GA 73a
6 April 1920, Dornach
Automated Translation
9. Questions following a lecture by Roman Boos on “Anthroposophy and Jurisprudence”
Roman Boos: How can the principle of establishing legal norms through codification develop in the future? How can the legal effect be exercised from the parliamentary centers without the codification principle being paralyzed or dying, as is the case today?
Rudolf Steiner: The vitalization of the legal life, of which Dr. Boos spoke, will, it seems to me, be brought about in a very natural way in the threefold social organism. How should we think of this formation of the threefold social organism in concrete terms? Truly in a similar way - it is not intended to express a mere analogy - truly in a similar way as one has to think of the organic threefoldness in the natural human organism.
The view, which Dr. Boos also criticized today, that the heart is a kind of pump that drives blood to all possible parts of the organism, this view must be overcome for physiology. It must be recognized that the activity of the heart is the result of the balanced interaction of the other two activities of the human organism: metabolic activity and nerve-sense activity. If a physiologist who is grounded in reality now wants to describe this human organism and its functioning, then in general it is only necessary to describe the metabolic activity on the one hand and the nerve-sense activity on the other in a truly objective way, for it is through their polar interaction and interpenetration that the balancing rhythmic activity arises; this is already formally present. This is something that must be taken into account if we want to imagine life in the threefolded social organism. This life in the threefolded social organism can only be truly imagined if one still has a sense of the practice of life.
When I had published a few things and spoken about threefolding in a variety of ways, I was met with the objection that it is indeed difficult to imagine how the law can acquire content when it is to be separated in life from the spiritual part of the social organism on the one hand and the economic part on the other. Especially people like Stammler, for example, who has been mentioned often today, they understand the law in such a way that they only recognize a kind of formalism on the one hand. On the other hand, they believe that this [formal system] acquires its material content from the economic needs of the social organism. On the basis of such views, I was told that law cannot be separated from economic life for the simple reason that the forces of economic life must produce the legal statutes by themselves. When one includes something in one's concepts, one constantly thinks of something inanimate, of something that just amounts to making statements, for example, from economic forces, which are then codified and can be used as a guide. One mainly thinks of the fact that such codified statements exist and that one can look them up.
In the natural, living threefold organism, we are dealing, I might say, with two polar opposites: on the one hand, with spiritual life and, on the other, with economic life. Spiritual life, which arises when people are born and develop into existence through their own actions, represents a reality through its own content. The fruitful side of intellectual life will develop if no restrictions are imposed by any standards that limit what one can do. The fruitful side will develop quite naturally simply because it is in the interest of people that those who can do more and have greater abilities can also achieve more. It will be a matter of course that, let us say, a person is taken on as a teacher for a number of children, and those who are looking for a teacher can be sure that he can achieve the desired results in his sphere. If intellectual life is truly free, the whole structure of intellectual life arises out of the nature of the matter itself; the people who are part of it work in this intellectual life. On the other hand, we have the economic part of the threefold social organism. Here the structure of economic life arises out of the needs of consumption and the possibilities of production, out of the various interrelations, out of the relationships that arise. Of course, I can only briefly hint at this in this answer to the question. But the various relationships that can play between people and people or between groups of people and individuals or between different groups of people also play a role. All of this will move economic life. And in these two areas, what is called “law” is actually out of the question, insofar as these two areas take care of their own affairs. If we think in real terms – of course people today do not think in real terms but in theoretical terms, proceeding from what already exists, and so they confuse the legal ideas that the spiritual realm already has with the legal ideas of the economic realm – if we think in real, practical terms, then in the free spiritual life we do not consider legal impulses at all, but we consider impulses of trust, impulses of ability. It is simply absurd to speak in the free spiritual life of the fact that someone who is able has a right to work. There can be no question of speaking of such a right, but one must speak of the fact that one needs him, that he should work. The one who can teach children will naturally be taught, and there will be no question of whether or not there is an entitlement; it is not somehow a question of right as such. It is the same in economic life. Written or oral contracts will play a part, and confidence in the observance of contracts will have to play a part. If economic life is left to its own devices, the fact that contracts are being observed will be seen in the simple fact that economic life cannot function if contracts are not observed.
I am well aware that when such practical matters are discussed today, they are considered by some to be highly impractical because they bring in highly impractical matters from all sides and then believe that what they have brought in and what is supposed to have an effect is practical, whereas what has been described here is impractical. But now we must bear in mind that in these two spheres, in these organs, in the economic sphere and in the spiritual sphere of the threefolded social organism, these things live side by side. If we now honestly consider how this coexistence can be organized democratically, with people living side by side in the two areas - in the economic structure and in the spiritual structure - then the necessity arises for the relationships to be defined from person to person. Here the living necessity simply arises that the one who, let us say, stands at some post of spiritual life, has to establish his relationship to many other personalities and so on. These living relationships must arise between all mature people, and the relationships between mature people and non-mature people arise precisely from the relationship of trust in the field of spiritual life. But all the relationships that arise from the living forces on the one hand of economic life and on the other of spiritual life, all these relationships require that, to a certain extent, people who have come of age begin to define their relationships in their spheres of life among themselves. And this gives rise to a living interaction, which will, however, have the peculiarity that these determinations - because life is alive and cannot be constrained by norms - must be flexible.
An absolutely codified law would appear to be something that contradicts development. If you had a rigidly codified law, it would be basically the same as having a seven-year-old child whose organic life forces you would now determine and, when the child has reached the age of forty, would demand that it still live by them. The same applies to the social organism, which is indeed a living organism and will not be the same in 1940 as it was in 1920. For example, in the case of land, it is not a matter of laying down such codified law, but rather it is a living interrelationship between the soil and the personalities who stand in the other two characterized areas - the spiritual and the economic - and work in such a way that everything can be kept in flux, in order to be able to also change and metamorphose the true democratic soil on which all people live their present relationships. This is what needs to be said with regard to the establishment of public legal relationships. Criminal relationships arise only as a secondary matter when individual personalities act in an anti-social way against what has been established as the right relationship between people who have come of age. However, when considering criminal law in the context of the threefold social organism, it becomes clear that it is necessary to take a closer look at the justification of punishment in a more practical and realistic way. I must say that the much-vaunted legal science has not even managed to develop a clear legal concept in this area. There is a now rather old work, “Das Recht in der Strafe” (The Right to Punish) by Ludwig Laistner. In it, the introduction presents a history of all theories about the right to punish: deterrence impulses, educational impulses, and all the rest. Laistner shows, above all, that these theories are actually quite fragile, and then he comes to his own theory, which consists in the fact that one can only derive a right to punish from the fact that the criminal has entered the sphere of the other person through his own free will. Let us assume, then, that one person has created some circle of life for himself, and that is also hypothetical; the other person enters this circle of life by entering his house or his thoughts, for example, and robbing him. Now Ludwig Laistner says: “He has entered my sphere of life, and that is why I have power over him; just as I have power over my money or my own thoughts, so I now also have power over the criminal because he has entered my sphere. This power over him is conceded to me by the criminal himself by entering my sphere. I can now realize this power by punishing him. The punishment is only the equivalent for him entering my circle. That is the only thing that can be found in legal thinking about the justification of punishing a criminal. Whether this happens directly or in a figurative sense, by having it carried out by the state, are secondary questions. But why are these things actually unclear? Why is there something that constantly prevents us from having really clear-cut concepts? Because these concepts are taken out of social conditions that are already full of ambiguities. It presupposes that there is an organism present and that through the organism there is living movement and thus circulation – just as the heart presupposes that other organs are present in order for it to function. The legal institution is, in a sense, the heart of the social organism and presupposes that other things will unfold; it presupposes that other forces are already present. And if there is any lack of clarity in these other circumstances, then it is also quite natural that there can be no clearly defined legal system. But a clearly defined legal system will come about precisely because the other forces that are inherent to the other members of the social organism are allowed to develop in this three-part social organism. Only in this way can the foundations be laid for the development of a true legal system.
Above all, we have not even clearly raised the question today: What is the actual content of the legal system? Yes, you see, in a certain sense, a legal science must be very similar to mathematics, to a living mathematics. But what would we do with all our mathematics if we could not realize it in life? We must be able to apply it. If mathematics were not a living thing and we could not apply it in reality, then all our mathematics would be no science at all. Mathematics as such is, first of all, a formal science. In a certain sense, a properly elaborated jurisprudence would also be a formal science first of all. But this formal science must be such that the object of its application is encountered in reality. And this object of its application in reality is the relationships of people who have come of age and live side by side, who not only seek a balance between their spheres of life here, but are also still within the spiritual and economic links of the social organism.
Thus, only this threefold structure of the social organism will really make it possible for public thought to be formed, and a right that is not publicly thought is not a naturally established right. This would make it possible for such legal concepts to be formed publicly, which would then be flexible, as has rightly been demanded today. Therefore, I believe that it was a good thing that Dr. Boos called for the reform of legal life precisely from the realization of the threefold social organism.
9. Fragenbeantwortung
im Anschluß an den Vortrag von Roman Boos über «Anthroposophie und Rechtswissenschaft»
Roman Boos: Wie kann in der Zukunft das Prinzip der Festlegung von rechtlichen Normen durch Kodifikation sich ausnehmen? Wie kann also von den parlamentarischen Zentren aus die Rechtswirkung ausgeübt werden, ohne daß ein Lahmen oder Absterben des Kodifikationsprinzips sich ergibt, wie es heute der Fall ist?
Rudolf Steiner: Die Verlebendigung des Rechtslebens, von der Herr Dr. Boos gesprochen hat, die wird, wie mir scheint, auf eine ganz selbstverständliche Weise im dreigegliederten sozialen Organismus allmählich herbeigeführt werden. Wie hat man sich denn im konkreten diese Gestaltung des dreigliedrigen sozialen Organismus zu denken? Wirklich in einer ähnlichen Weise - es soll damit keine bloße Analogie ausgesprochen werden -, wirklich in einer ähnlichen Weise, wie man sich die organische Dreigliederung im natürlichen menschlichen Organismus selbst zu denken hat.
Die Anschauung, die ja auch heute von Herrn Dr. Boos gerügt worden ist, daß man es bei dem Herzen zu tun habe mit einer Art Pumpe, die die Blutflüssigkeit nach allen möglichen Orten des Organismus treibt, diese Anschauung, die muß für die Physiologie überwunden werden. Es muß erkannt werden, daß man in der Herztätigkeit das ausgleichende Zusammenwirken der beiden anderen Tätigkeiten des menschlichen Organismus zu sehen hat: der Stoffwechseltätigkeit und der Nerven-Sinnes-Tätigkeit. Will man nun als Physiologe, der in der Wirklichkeit drinnensteht, diesen menschlichen Organismus schildern, sein Funktionieren darstellen, dann hat man im allgemeinen nur nötig, wirklich selbstlos zu schildern die Stoffwechseltätigkeit auf der einen Seite und die Nerven-Sinnes-Tätigkeit auf der anderen Seite, denn durch deren polarisches Aufeinander- und Ineinanderwirken ergibt sich eben die ausgleichende rhythmische Tätigkeit; man hat diese schon förmlich drinnen. Das ist etwas, was auch berücksichtigt werden muß, wenn man sich das Leben im dreigliedrigen sozialen Organismus vorstellen will. Dieses Leben im dreigliedrigen sozialen Organismus ist wirklich nur dann recht vorstellbar, wenn man noch Sinn für Lebenspraxis hat.
Als ich einiges veröffentlicht und in der verschiedensten Weise über Dreigliederung gesprochen hatte, da kam unter anderen auch der Einwand, daß man sich ja nicht recht vorstellen könne, wie das Recht zu einem Inhalt komme, wenn es abgesondert werden solle im Leben von dem geistigen Teil des sozialen Organismus auf der einen Seite und dem wirtschaftlichen Teil auf der anderen Seite. Gerade solche Leute wie zum Beispiel der heute öfters erwähnte Stammler, sie fassen gewissermaßen das Recht so auf, daß sie auf der einen Seite nur eine Art Formalismus anerkennen. Dieses [formelle System] würde dann auf der anderen Seite, wie sie meinen, seinen materiellen Inhalt durch die Wirtschaftserfordernisse des sozialen Organismus bekommen. Aus solchen Anschauungen heraus wurde mir erwidert, daß ja das Recht nicht abgesondert werden könne vom Wirtschaftsleben, aus dem einfachen Grunde, weil die Kräfte des Wirtschaftslebens aus sich heraus die Rechtssatzungen ja ergeben müßten. Indem man so etwas in seine Begriffe aufnimmt, denkt man fortwährend an etwas Unlebendiges, an etwas, was eben darauf hinausläuft, daß man zum Beispiel aus den wirtschaftlichen Kräften heraus Feststellungen vornimmt, die dann kodifiziert werden und nach denen man sich richten kann. Man denkt hauptsächlich daran, daß solche kodifizierten Feststellungen da sind und daß man nachschauen kann, wie sie lauten.
Im naturgemäßen, lebendigen dreigliedrigen Organismus hat man es nun zu tun, ich möchte sagen mit den zwei polarischen Gegensätzen: auf der einen Seite mit dem geistigen Leben und auf der anderen Seite mit dem wirtschaftlichen Leben. Das geistige Leben, das sich, wenn es nur frei wird, aus denjenigen Kräftewirkungen ergibt, die die Menschen durch ihre Geburt und Entwicklung in das Dasein hereinbringen, dieses geistige Leben stellt durch seinen eigenen Inhalt eben eine Realität dar. Da wird gerade das Fruchtbare des geistigen Lebens sich entwickeln, wenn man nicht durch irgendwelche Normen beschneidet und einengt dasjenige, was einer kann. Das Fruchtbare ergibt sich ganz selbstverständlich einfach dadurch, daß es im Interesse der Menschen liegt, daß derjenige, der mehr kann und der größere Anlagen hat, auch mehr wirken kann. Es wird ganz selbstverständlich sein, daß der, sagen wir als Lehrer für eine Anzahl von Kindern genommen wird, von dem diejenigen, die einen Lehrer suchen, überzeugt sein können, daß er in seiner Sphäre das bewirken kann, um was es sich handelt. Wenn das Geistesleben wirklich frei ist, ergibt sich die ganze Konstitution des Geisteslebens aus der Natur der Sache selbst heraus; es wirken in diesem Geistesleben die Menschen, die drinnenstehen. Auf der anderen Seite haben wir den Wirtschaftsteil des dreigliedrigen sozialen Organismus. Da ergibt sich wiederum aus den Konsumtionsbedürfnissen und aus den Möglichkeiten der Produktion, aus den verschiedenen Verkettungen, aus den Beziehungen, die sich ergeben, aus alledem ergibt sich die Struktur des Wirtschaftslebens. Ich kann das natürlich in dieser Fragenbeantwortung nur kurz andeuten. Aber hinein spielen dann die verschiedenen Verhältnisse, die zwischen Mensch und Mensch oder zwischen Menschengruppen und einzelnen Menschen oder auch zwischen verschiedenen Menschengruppen spielen können. Das alles wird das Wirtschaftsleben bewegen. Und auf diesen beiden Gebieten kommt eigentlich das zunächst gar nicht in Frage, was man «Recht» nennt, insofern diese beiden Gebiete ihre Angelegenheiten selbst besorgen. Wenn man real denkt - natürlich denken heute die Menschen nicht real, sondern theoretisch, aus dem schon Bestehenden heraus, daher konfundieren sie dasjenige, was das Geistesgebiet schon an Rechtsideen hat, mit den Rechtsideen des Wirtschaftsgebietes -, wenn man real, praktisch denkt, so kommen im freien Geistesleben gar nicht in Betracht Rechtsimpulse, sondern es kommen in Frage Vertrauensimpulse, es kommen in Frage Fähigkeitsimpulse. Es ist einfach ein Unding, im freien Geistesleben davon zu sprechen, daß derjenige, der was kann, ein Recht hat zu wirken. Es kann gar nicht in Frage kommen, von einem solchen Recht zu sprechen, sondern man muß davon sprechen, daß man ihn braucht, daß er wirken soll. Derjenige, der Kinder unterrichten kann, den wird man selbstverständlich unterrichten lassen, und es wird keine Frage sein, ob da eine Berechtigung vorliegt oder nicht; es ist nicht irgendwie eine Frage des Rechtes als solchem. Ebenso ist es im Wirtschaftsleben. Da werden entweder schriftliche oder mündliche Verträge eine Rolle spielen, und das Vertrauen in das Verträge-Einhalten wird eine Rolle spielen müssen. Daß die Verträge eingehalten werden, das wird sich, wenn das Wirtschaftsleben ganz auf sich selber gestellt ist, dadurch ergeben, daß das Wirtschaftsleben einfach nicht funktionieren kann, wenn Verträge nicht eingehalten werden.
Ich weiß ja sehr wohl: Wenn man solche Dinge heute ausspricht, die eigentlich ganz praktisch sind, so werden sie doch von diesem oder jenem für etwas höchst Unpraktisches gehalten, weil man überall die höchst unpraktischen Dinge hineinträgt und dann glaubt, das, was man da hineingetragen hat und was sich auswirken soll, das sei praktisch, dagegen das, was hier geschildert wurde, das sei unpraktisch. Aber nun muß man bedenken, in diesen zwei Gebieten, in diesen Organen, im Wirtschaftsgebiet und im Geistesgebiet des dreigliedrigen sozialen Organismus, leben diese Dinge nebeneinander. Denkt man nun in ehrlicher Weise an eine demokratische Gestaltung dieses Zusammenlebens, indem die Menschen in den zwei Gebieten nebeneinander leben - in der wirtschaftlichen Struktur drinnen, in der geistigen Struktur drinnen -, dann tritt erst die Notwendigkeit auf, daß nun von Person zu Person die Verhältnisse festgelegt werden. Da ergibt die lebendige Notwendigkeit einfach, daß derjenige, der, sagen wir auf irgendeinem Posten des Geisteslebens steht, sein Verhältnis festzulegen hat zu vielen anderen Persönlichkeiten und so weiter. Diese lebendigen Bezüge, die werden eintreten müssen zwischen allen mündig gewordenen Menschen, und die Verhältnisse zwischen den mündigen Menschen und den nicht-mündigen Menschen, die ergeben sich eben aus dem Vertrauensverhältnis auf dem Gebiete des Geisteslebens. Aber alle Verhältnisse, welche sich ergeben aus den lebendigen Kräften auf der einen Seite des Wirtschaftslebens, auf der anderen Seite des Geisteslebens, alle diese Verhältnisse bedingen, daß gewissermaßen die mündig gewordenen Menschen untereinander ihre Verhältnisse in ihren Lebenssphären festzulegen beginnen. Und das gibt eine lebendige Wechselwirkung, die allerdings das Eigentümliche haben wird, daß diese Feststellungen - weil ja das Leben lebt und nicht in Normen eingespannt werden kann - beweglich sein müssen.
Ein absolut kodifiziertes Recht würde sich als etwas ausnehmen, was der Entwicklung widerspricht. Wenn man ein starr kodifiziertes Recht hätte, wäre es im Grunde etwa ebenso, wie wenn man ein siebenjähriges Kind hätte, dessen organische Lebenskräfte Sie jetzt festsetzen würden, und, wenn das Kind vierzig Jahre alt geworden ist, verlangen würden, daß es noch danach lebte. So verhält es sich auch mit dem sozialen Organismus, der ja durchaus etwas Lebendiges ist und im Jahre 1940 nicht der gleiche sein wird wie im Jahre 1920. Zum Beispiel bei Grund und Boden handelt es sich nicht darum, solches kodifiziertes Recht festzulegen, sondern es handelt sich um ein lebendiges Wechselverhältnis zwischen dem Boden und den Persönlichkeiten, die in den beiden anderen charakterisierten Gebieten - dem geistigen und dem wirtschaftlichen - drinnenstehen und so wirken, daß alles immerfort in Fluß gehalten werden kann, um den wahren demokratischen Boden, auf dem alle Menschen ihre gegenwärtigen Beziehungen leben, auch abändern und metamorphosieren zu können. Das ist dasjenige, was gesagt werden muß in bezug auf die Festlegung der öffentlichen Rechtsverhältnisse. Strafrechtsverhältnisse ergeben sich als das Sekundäre erst dann, wenn von einzelnen Persönlichkeiten in unsozialer Weise gegen dasjenige gehandelt wird, was festgelegt ist als das, was die mündig gewordenen Menschen als richtige Beziehung zueinander betrachten. Da allerdings ergibt sich für den dreigliedrigen sozialen Organismus bei einem praktischen Durchdenken des Strafrechtes, daß man nötig haben wird, auf die, ich möchte sagen Berechtigung der Strafe auch in praktischrealer Weise ein wenig hinzuschauen. Ich muß sagen, daß die vielgepriesene Rechtswissenschaft es eigentlich nicht einmal auf diesem Gebiete zu einem klaren Rechtsbegriffe gebracht hat. Es gibt eine jetzt allerdings schon ältere Schrift, «Das Recht in der Strafe», von Ludwig Laistner. Darinnen wird in der Einleitung eine Geschichte aller Theorien gegeben über das Recht zur Strafe: Abschreckungsimpulse, Erziehungsimpulse und alle anderen Impulse. Laistner zeigt vor allem, daß diese Theorien eigentlich recht brüchig sind, und er kommt dann zu seiner eigenen Theorie, welche darin besteht, daß man ein Recht zur Strafe eigentlich nur daher ableiten kann, daß der Verbrecher sich durch seinen eigenen freien Willen in die Sphäre des anderen Menschen hineinbegeben hat. Nehmen wir also an, der eine Mensch hat - und das ist schon auch wiederum hypothetisch - sich irgendeinen Lebenskreis geschaffen; der andere tritt in diesen Lebenskreis hinein, indem er zum Beispiel in sein Haus oder in seine Gedanken eintritt und ihn beraubt. - Nun sagt Ludwig Laistner: Der hat sich selber in meinen Lebenskreis hineinbegeben, und dadurch habe ich eine Gewalt über ihn; geradeso wie ich über mein Geld oder über meine eigenen Gedanken Gewalt habe, so habe ich nun auch über den Verbrecher Gewalt, weil er sich in meine Sphäre begeben hat. Diese Gewalt über ihn hat mir der Verbrecher selber zugestanden dadurch, daß er sich in meine Sphäre begeben hat. Ich kann diese Gewalt nun so realisieren, indem ich ihn bestrafe. Die Strafe ist nur das Äquivalent dafür, daß er sich in meine Kreise hineinbegeben hat. Das ist das einzige, was gefunden werden könnte im juristischen Denken über die Berechtigung, einen Verbrecher zu strafen. Ob das nun direkt geschieht oder in übertragenem Sinne, indem man es durch den Staat ausführen läßt, das sind dann wiederum sekundäre Fragen. Aber diese Dinge, warum sind sie denn eigentlich unklar? Warum liegt da etwas vor, das fortwährend verhindert, wirklich scharfumrissene Begriffe zu haben? Weil diese Begriffe heute aus sozialen Verhältnissen heraus genommen sind, die an sich schon alle von lauter Lebensunklarheiten erfüllt sind. Es setzt ja tatsächlich das Recht voraus, daß zuerst ein Organismus vorhanden ist und durch den Organismus lebendige Bewegung und dadurch eine Zirkulation vorhanden ist — geradeso wie es das Herz voraussetzt, daß zunächst andere Organe da sind, damit es funktionieren kann. Die Rechtsinstitution ist gewissermaßen das Herz des sozialen Organismus und setzt voraus, daß anderes sich entfaltet; sie setzt voraus, daß andere Kräfte schon da sind. Und wenn man in diesen anderen Verhältnissen Unklarheiten darin hat, dann ist es auch ganz selbstverständlich, daß kein scharf gefaßtes Rechtssystem da sein kann. Aber ein scharf gefaßtes Rechtssystem wird gerade dadurch zustandekommen, daß man in diesem dreigliedrigen sozialen Organismus sich wirklich entfalten läßt die den anderen Gliedern des sozialen Organismus ureigenen Kräfte. Dadurch werden erst die Unterlagen geschaffen, die eine wirkliche Rechtsbildung ergeben können.
Wir haben ja vor allen Dingen heute nicht einmal klar die Frage aufgeworfen: Welches ist denn der eigentliche Inhalt des Rechtssystems? Ja, sehen Sie, in einem gewissen Sinne muß ja eine Rechtswissenschaft gar sehr der Mathematik ähnlich sein, einer lebendigen Mathematik ähnlich sein. Aber was würden wir mit unserer ganzen Mathematik machen, wenn wir diese nicht im Leben realisieren könnten? Wir müssen sie anwenden können. Wenn die Mathematik nicht eine lebendige wäre und wir sie in der Wirklichkeit nicht anwenden könnten, so würde unsere ganze Mathematik keine Wissenschaft sein. Die Mathematik als solche ist eben zunächst eine formale Wissenschaft. In einem gewissen Sinne würde auch eine sachgemäß ausgearbeitete Rechtswissenschaft zunächst eine formale Wissenschaft sein. Aber diese formale Wissenschaft muß so sein, daß das Objekt ihrer Anwendung in der Wirklichkeit angetroffen wird. Und dieses Objekt ihrer Anwendung in der Wirklichkeit sind die Beziehungen der mündig gewordenen, nebeneinander lebenden Menschen, die nicht nur hier den Ausgleich ihrer Lebenskreise suchen, sondern auch noch im geistigen und im wirtschaftlichen Gliede des sozialen Organismus drinnenstehen.
So wird wirklich diese Dreigliederung des sozialen Organismus erst die Möglichkeit ergeben, daß öffentlich gedacht werden kann, und ein nicht öffentlich gedachtes Recht ist ja kein natürlich gesetztes Recht. Dadurch würde sich die Möglichkeit ergeben, daß sich solche Rechtsbegriffe öffentlich bilden, die dann beweglich sind, wie es heute zu Recht gefordert worden ist. Daher meine ich, daß es schr gut war, daß Dr. Boos die Reform des Rechtslebens gerade von der Realisierung des dreigliedrigen sozialen Organismus aus gefordert hat.